Kosten in Familiensachen

  • Hallo :)
    laut Vergleich der Parteien sollte der Ag. der Ast.'in wegen rückständigen Trennungsunterhaltes einen Betrag von 13.000 € zahlen.
    Wir haben noch offene Gerichtskosten in Höhe von 3.1922,96 € gegen die Ast'in.
    Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, das der Ag. die Summe nicht freiwillig zahlt und der Betrag gepfändet sei.
    Nun hat er aber doch bereits 6.500,00 € angezahlt. Der übrige Betrag ist noch gepfändet.
    Auf dem Girokonto der Ast'in ist aber kein Geld mehr und ihre Anwältin meinte dazu nur "Die Zahlung von 6.500 € ist rückständiger Trennungsunterhalt und nach diesseitiger Auffassung nicht vorrangig für die Verfahrenskosten einzusetzen."

    Was meint ihr dazu? Ich kann ja keine Einmalzahlung anordnen, wenn das Geld schon weg ist. Andererseits hätte sie es direkt mitteilen müssen. Oder soll ich auf die nächsten 6.500 € warten? Wenn die aber wieder nur gestückelt kommen, stehe ich wieder vor dem gleichen Problem..

    Danke im Voraus!

  • Stimmt, den Gedankengang hatte ich noch gar nicht. Mich verunsichert nur, dass die Anwältin meinte, dass rückständiger Trennungsunterhalt nicht vorrangig für die Verfahrenskosten einzusetzen ist. Und die Verfahrenskosten machen ja die Hälfte des gezahlten Unterhaltes aus. Ich weiß nicht, ob das nicht unverhältnismäßig wäre..

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