Hallo,
ich habe folgendes Problem:
zunächst wurde ein selbständiges Beweisverfahren durchgeführt, indem dem Kläger Pkh bewilligt worden ist.
Im Anschluss folgte das Hauptsacheverfahren, indem dem Kläger ebenfalls Pkh bewilligt worden ist.
Nun beantragt der beigeordnete Prozessbevollmächtigte seine pkh-Vergütung bzgl. beider Verfahren.
Muss hier ebenfalls eine Anrechnung des selbständigen Beweisverfahrens erfolgen, auch wenn es sich nur um die Pkh-Vergütung handelt?
Bislang konnte mir meine Frage niemand beantworten.
Ich hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.
Gruß