Hallo,
in meinem Verfahren macht der Vertreter der unterlegenen Partei geltend, die Festsetzung könne nicht durchgeführt werden, weil der Schuldner insolvent sei.
Ich sehe das anders: Die Kostenentscheidung ist von Oktober 2018, das Insolvenzverfahren wurde erst danach eröffnet.
Damit war der zugrunde liegende Anspruch doch vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden und mein KFB wäre lediglich der vollstreckbare Titel, aus dem der Obsiegende jetzt seine Forderung anmelden kann?
Andererseits unterbricht die Insolvenzeröffnung ja laufende Verfahren, sollte ich dann denn Insolvenzverwalter zu dem KFB anhören?
Ich habe das Gefühl, dass die Insolvenzeröffnung eigentlich keinen Einfluss auf das KF-Verfahren haben könnte, denn meine Kommentare schweigen sich hierzu komplett aus.