Hallo,
ich habe folgende Frage:
Per Pfüb soll gegen die Lohnausgleichskasse ... als DS der Anspruch auf Auszahlung der dem Schuldner zustehenden Rückerstattungsbeträge für Weinachts- und Urlaubsgelder für das Kalenderjahr 2018 gepfändet werden. Habe dazu leider nichts gefunden. Geht das? Unbeschränkt?
Anspruch gegen Lohnausgleichskasse pfändbar?
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Müsste gehen, aber nur unter Beachtung der §§ 850 ff. ZPO, hier insbesondere § 850a ZPO.
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Okay, also wie Lohn.
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da der Lohnausgleichskasse eine Lohnersatzfunktion zukommt, sehe ich das so.
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Vielleicht hilft Zöller/Herget, Rn. 3 zu § 850a ZPO.
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