Liebe Kollegen/innen ich bräuchte einmal eure Hilfe:
Im Grundbuch ist eine Grundschuld über 150.000 EUR eingetragen für die Bank A.
50.000 EUR nachrangiger Teilbetrag wurde an Bank B abgetreten. Eigentümer sind Eheleute zu je 1/2.
Im Oktober 18 erfolge Zuschlag an die Ehefrau im Wege der Teilungsversteigerung.
Nunmehr legt sie 2 Löschungsbewilligungen vor. Bank B bereits von 2013 und Bank A von Dez. 2018 und stellt notariell den Antrag auf Löschung.
Ich habe zwischenverfügt und die Zustimmung/Bewilligung des Ehemannes verlangt. (verdeckte Eigentümergrundschuld und Fremdrecht mit Zuschlag) Liege ich hier zu 100% richtig? Gibt es eine andere Möglichkeit zumindest für das Recht der Bank A über 100.000 EUR.
Der inzwischen geschiedene Mann wird freiwillig keine Bewilligung abgeben. Die finanzierende Bank der Versteigerung droht mit Kündigung des Darlehens wegen Rangverlust.
Bank A hat vollständig 100.000 EUR zgl Zinsen ab Zuschlag eingefordert und nach Zahlungseingang eine Verrechnung auf die persönliche Forderung vorgenommen. 10.000 EUR waren überzahlt und wurden einvernehmlich hälftig an die Eheleute ausgezahlt.
(diese Schreiben liegen vor)
Anschließend hat die Bank die Löschungsbewilligung erteilt.
Ist zur Löschung zwingend der geschiedene Mann zu beteiligen? Wie seht ihr das?
Vielen Dank schon mal