Ich habe 2 Pfandhaftentlassung für ein Grundstück, welches es seit über einem Jahr nicht mehr gibt. Das Flurstück wurde in der Zwischenzeit zerlegt.
Eine Pfandhaftentlassung wurde vor der Zerlegung erteilt und eine danach. Durch die Zerlegung ist die Pfandhaftentlassung = Löschung der beiden Rechte. Würdet ihr die Eintragung vollziehen?