Huhu.
Ich hab einen § 11 er RVG KFB in dem zugunsten de RAe w,x,y,z, eingetragene Partnerschaft eine Forderung tituliert ist.
Nunmehr haben dieses die Zwangsvollstreckung betrieben und möchte ihre bisherigen Vollstreckungskosten tituliert haben.
Als Gläubiger werden nun Rechtsanwalt x,y angegeben.
Kann man das problemlos so titulieren im hinblick auf § 428 BGB?
Liebe Grüße