Genehmigung Darlehen Nachlasspfleger zur Vermarktungsvorbereitung Grundbesitz?

  • Fall:
    Nachlasspfleger zur Verwaltung und Sicherung des Nachlasses, sowie zur Ermittlung der Erben bestellt.

    Der Nachlass besteht ausschließlich aus
    - 3.000 € Bankvermoegen
    - heruntergekommenenes 1-Familienhaus, Wert grob geschätzt ca. 60.000 € (Gutachten nicht vorhanden). Der Grundbesitz ist vollgestellt, zugemüllt und ungepflegt.

    Erben in der ersten und zweiten Ordnung nicht vorhanden. Erben in dritter Ordnung (noch) nicht ermittelt und werden kurzfristig auch wohl nicht zu ermitteln sein. Selbst wenn, wäre ungewiss, ob diese tatsächlich annehmen.


    Damit der Grundbesitz den Nachlass nicht weiter mit Kosten belastet, will der Nachlasspfleger diesen verkaufen. Bislang gab es wenig bis keine Interessenten (auch nicht bei der Rechnung "Wert - Räumungskosten = Kaufpreis").

    Nachlasspfleger und Makler sind sich einig, dass die Verkaufschancen erheblich steigen, wenn der Grundbesitz vor Verkauf geräumt und eventuell aufgehübscht wird.

    Der Nachlasspfleger bittet das Nachlassgericht um Genehmigung eines Darlehens (= Dispo) über 5000€, um ausreichende Mittel für Räumungen, Gutachten zum Wert und evtl. Aufhübschung zu haben, da die 3000€ dafür nicht ausreichen.

    Der Grundbesitz ist in Abteilung II und III unbelastet (!) und es gibt auch sonst keine Gläubiger, die dem Nachlasspfleger in naher Zukunft die Vermarktung im Rahmen einer Versteigerung o. ä. "abnehmen" würden. Die laufenden Kosten könnten noch für ca. 2 Jahre gedeckt werden, dann sind die 3.000 € aufgebraucht und der Grundbesitz noch weiter verwahrlost.

    Nach erstem Zögern finde ich die Idee des Nachlasspfleger ganz charmant, frage mich aber, ob die Idee einen Haken hat oder ich was übersehe, was zum Nachteil der unbekannten Erben gereicht.

    Was ist, wenn trotz Räumung/Aufhübschung kein Käufer gefunden wird bzw? keiner ein genehmigungsfähiges Angebot unterbreitet?

    (Eingehungsbetrug durch Nachlasspfleger/Gericht?)

    Wäre ein (unbesichertes) "normales" Darlehen nicht günstiger als ein Dispo?

    Jemand Anregungen, Aspekte, Bedenken, Zustimmungen?

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • PS: mir ist bewusst, dass die Einholung eines Gutachtens zum Wert "eigentlich" Aufgabe des Nachlassgerichts und nicht des Nachlasspflegers ist. Aber wenn das Gericht das Gutachten beauftragt, würde der Nachlasspfleger evtl nur ein Darlehen über 4000€ genehmigt haben wollen. Die grds Fragen würden sich nicht ändern.

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  • Verkaufen wie es ist und fertig.

    Und nirgends steht, dass nur mit Gutachten verkauft werden darf.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Verkaufen wie es ist und fertig.

    Und nirgends steht, dass nur mit Gutachten verkauft werden darf.

    Nach Vorlage des Kaufvertrags durch den Nachlasspfleger ein Gutachten in Auftrag geben. Dann sieht man weiter.

  • Geld per Kredit aufzunehmen um eine Immobilie aufzuhübschen, damit sie evtl. noch besser verkauft werden kann, halte ich für ein gefährliches Unterfangen. Insbesondere, wenn schon jetzt kaum Interessenten vorhanden sind.

    Zum Sachverhalt:

    Bei einem grob geschätzen Wert von 60.000 Euro für ein Einfamilienhaus (was ist denn das für eine Schrottimmobilie?) kann man meines Erachtens mit 6.000 Euro Einsatz nicht soviel mehr rausholen, dass sich dieser Einsatz lohnt. Werden dann wirklich soviel bessere und höhere Gebote für diese Schrottimmobilie geboten, dass sich dieser ganze Einsatz lohnt? Wahrscheinlich nicht. Mit Verlaub, aber ich halte das schlicht für eine wirtschaftlich unsinnige Idee. Was glaubt ihr denn das mehr geboten wird, wenn die 6.000 € reingesteckt wurden? 70.000 Euro? Wenn schon jetzt kein Interesse besteht? Der Markt kann sehr gut den Wert eines Objekts abschätzen. Frische Farbe macht da nicht 20% höhere Gebote.

    @Ar-Man: Warum? Und mit welchem Ziel? Entscheidend ist nicht das Gutachten, sondern ob ausreichend nach Käufern gesucht wurde.

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  • Ein "normales" Darlehen kann die Bank bei dem Sachverhalt nicht gewähren, da weder Zins noch Tilgung gesichert ist.
    Wenn wirklich keine Erben 1. und 2. Ordnung vorhanden sind, wird die Erbenermittlung in der 3. Ordnung sehr aufwändig werden und man muss mit großer Wahrscheinlichkeit mit Erbschaftsausschlagungen der Ermittelten rechnen. Und wenn Verkaufsbemühungen selbst bei 0 € nicht zum Erfolg führten, käme ich in diesem Fall sehr schnell zur Feststellung des Erbrechts des Fiskus.

  • TL man merkt, dass Du aus dem Ländle kommst.

    in meiner Heimat sind 60.000 EUR für ältere Häuser (gebaut vor dem II. WK) normale Preise. Wohlgemerkt keine Schrottimmobilien.

    Ich habe mir sagen lassen, dass in manchen Gegenden Häuser verschenkt werden, nur um die Abwanderung zu stoppen.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Dann ist damit völlig deutlich gemacht, dass wesentlich höhere Gebote bei einer kreditfinanzierten Aufhübschaktion wohl nicht zu erwarten sind.

    Ich verstehe immer noch nicht, warum und mit welchem Ziel genau, der Kredit aufgenommen werden soll und wie glaubhaft dargelegt wird, dass das erhoffte Ziel auch erreicht wird.

    Wie wäre es, wenn man den Kaufpreis einfach stückweise herabsetzt, bis ein Kaufinteressent sich meldet? Über den Preis und die Zeit bekommt man fast alles verkauft.

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    Einmal editiert, zuletzt von TL (17. Februar 2019 um 06:29)

  • Wenn keine Erben bekannt sind, wäre es dann nicht eine Möglichkeit, das Erbrecht des Fiskus festzustellen?

    Der Vertreter des Landes kann dann die Immobilie seinem für Immobilien zuständigen Landesbetrieb übergeben, der dann nach kaufmännischen Gesichtspunkten ggf. mit eigenen Mitteln entscheidet, wie mit der Immobilien weiter zu verfahren ist.

  • Geld per Kredit aufzunehmen um eine Immobilie aufzuhübschen, damit sie evtl. noch besser verkauft werden kann, halte ich für ein gefährliches Unterfangen. Insbesondere, wenn schon jetzt kaum Interessenten vorhanden sind.


    Zumindest eine Beräumung des Messi-Grundstückes und Behebung der größten Schäden dürfte Interessenten positiver stimmen als die (unmögliche) Innenbesichtigung einer vollgemüllten Immobilie.

  • Ich werde die Eingehung des Dipos durch den Nachlasspfleger (nachdem ich mit ihm gesprochen habe und er mir Gründe nannte, die ich vor Einstellung des Threads nicht kannte), vorbehaltlich der Stellungnahme des Verfahrenspflegers, genehmigen.

    Die Gründe möchte ich hier nicht öffentlich wiedergeben, danke aber für die Denkanstöße.

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  • :daumenrau
    Danke für die Info.

    Vielleicht kannst du uns ja auch über den Fortgang informiert halten. Insbesondere, ob und in welcher Höhe denn dann irgendwann mal der Verkauf möglich war.

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  • Möchte mich kurz mit einer Abwandlung an das Thema heranhängen, da die Grundproblematik (keine liquiden Mittel/Grundeigentum) für mich auch relevant ist.

    Wie sieht es mit der Verkehrssicherungspflicht (Gebäudehaftpflichtversicherung, auf die Straße reichender maroder Baum,...) eines Grundstücks aus?

  • Ich kenne es so, dass sich die NLPfleger beim Ordnungsamt melden und anzeigen, keine Mittel für die Durchführung von Sicherungsmaßnahmen zu haben. Die Ordnungsämter müssen dann nötigenfalls Sicherungsmaßnahmen durchführen und können ggfs. die Kosten von den Erben oder dem NLPfleger als Vertreter der unbekannten Erben zurückfordern (Ersatzvornahme).

  • Richtig.

    Aber nur bei Gefährdung der Öffentlichkeit. Ragt der Baum z.B. zum Nachbarn, muss dieser aufgefordert werden, zu seiner eigenen Sicherheit Maßnahmen zu ergreifen. Da hilft die öffentliche Hand nicht. Nur bei unmittelbarer Gefahr bzw. akutem Notfall dann z.B. die Feuerwehr. Das gilt aber für den Notfall ja immer.

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