Hallo!
Kurze Rahmeninfo: Bin Rechtspfleger am Amtsgericht für Jugendstrafsachen. Ich habe folgende Frage:
Vorgelegt wird der rechtskräftige Zurückstellungsbeschluss einer Reststrafe. Der Verurteilte ist auf freiem Fuß und soll sich bis in 1 Monat bei einer Entziehungsanstalt melden. Was ist jetzt von mir als Rechtspfleger noch zu veranlassen?