zusätzliche Zahlung aus Vermögen der Betreuten für Erstellung Rechnungslegung

  • Hallo !

    Bin gerade an der Prüfung einer RL.

    Dabei ist mir aufgefallen, dass sich der Betreuer für die Erstellung der RL 80 EUR aus dem Vermögen der Betreuten entnommen hat. Die Betreute hat die Rechnung des Betreuers unterschrieben.

    Dem Betreuer wurde bereits eine Vergütung aus dem Vermögen bewilligt und ausgezahlt.

    Würdet ihr die Entnahme der 80 EUR beanstanden ?

    Zusätzlich sind noch Schenkungen aus dem Vermögen an den Betreuer erfolgt für die gute Führung der Betreuung und als Weihnachts- und Geburtstagsgeschenk. Auch hier liegen wieder von der Betreuten unterschriebene Zettel zu den Schenkungen der RL bei.
    Würdet ihr diese Schenkungen akzeptieren ? Ein Gutachten über die Geschäftsfähigkeit befindet sich nicht in der Akte.

  • Wann prüfst Du denn Rechnungslegungen?
    Liegt eine Berufsbetreuung vor?
    Wenn ja, würde ich diese Verfahrensweise nicht akzeptieren.
    Wenn nein:
    Klingt für mich dennoch sehr befremdlich, vor allen Dingen wenn vorgefertigte Schreiben unterschrieben werden.
    Habe in ähnlichen Fällen mit der Betroffenen ein Gespräch geführt.

  • Wann prüfst Du denn Rechnungslegungen?
    Liegt eine Berufsbetreuung vor?
    Wenn ja, würde ich diese Verfahrensweise nicht akzeptieren.
    Wenn nein:
    Klingt für mich dennoch sehr befremdlich, vor allen Dingen wenn vorgefertigte Schreiben unterschrieben werden.
    Habe in ähnlichen Fällen mit der Betroffenen ein Gespräch geführt.


    :daumenrau

  • Diese Verfahrensweise würde ich nicht akzeptieren. Die Kosten für die Rechnungslegung sind in der Pauschalvergütung für den Berufsbetreuer oder in der pauschalen Aufwandsentschädigung über 399.--€ des ehrenamtlichen Betreuers enthalten.

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