Löschung Gebäudegrundbuch

  • Guten Morgen,

    mal eine bescheidene Frage:

    Mir liegt eine notarielle Urkunde folgenden Inhalts vor:


    Auf einem Grundstück steht ein Haus. Für das Haus ist ein Gebäudegrundbuch angelegt. Die Eigentumsverhältnisse sind in Boden- und Gebäudegrundbuch identisch (Erbengemeinschaft, einer der Miterben steht unter Betreuung). Das Gebäude ist lastenfrei, das Bodengrundbuchblatt weist als Belastungen das Nutzungsrecht für die Gebäudeeigentümer des Gebäudegrundbuchs sowie eine (wahrscheinlich nicht mehr oder kaum noch valutierende) Grundschuld aus.

    Die Erbengemeinschaft beantragt und bewilligt jetzt die Aufgabe des Nutzungsrechts im Bodengrundbuch und die Schließung des Gebäudegrundbuchs.

    Die Notarin beantragt hierfür eine betreuungsgerichtliche Genehmigung.

    Theoretisch wäre meines Erachtens ja in der Aufgabe des Nutzungsrechts ein Fall des § 1821 Nr. 1 BGB gegeben. Aber praktisch ändertsich ja eigentlich nichts in der rechtlichen Situation der Betroffenen; sie bleibt sowohl Miteigentümerin des Grundstücks als auch des Hauses als nunmehr wesentlichem Bestandteil des Grundstücks.

    Ich würde also aufgrund dieser Konstellation kein Genehmigungsbedürfnis erkennen. Wie seht ihr das?

    Danke im Voraus.

    Die Kunst des Lebens besteht mehr im Ringen als im Tanzen. ( Marc Aurel )

  • Hat sich erledigt, hab's gefunden, § 78 SachenRBerG, keine Genehmigungserfordernis, da gesetzliche Verpflichtung (das zuständige Grundbuchamt sieht's genauso).

    Die Kunst des Lebens besteht mehr im Ringen als im Tanzen. ( Marc Aurel )

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