Hallo,
ich bin noch relativ neu in der Nachlassabteilung und habe folgenden Fall auf dem Tisch liegen:
Der Erblasser war österreichischer Staatsbürger und hatteseinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in unserem Gerichtsbezirk.
Alle bisher bekannten Erben haben die Erbschaftausgeschlagen.
Nun soll Grundbesitz vom Erblasser in Österreich verkauft werden.
Kann man hierzu wie üblich einen Nachlasspfleger bestellen, der diese Abwicklung im Ausland übernimmt oder gibt es hier irgendwelche Besonderheiten?
Über Antworten wäre ich sehr dankbar.