Servus,
habe folgendes Problem:
Beantragt ist die Aufhebung der Pfändung eines P-Kontos. Der zugrunde gelegte Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ist von 2005.
Der Schuldner hatte bis ca. 2006 Konten bei der Drittschuldnerin, welche aufgrund des damaligen Beschlusses gepfändet worden sind.
Seit 2016 hat der Schuldner ein neues Konto bei der damaligen Drittschuldnerin. Diese hat nun mitgeteilt, dass das neue Konto aufgrund des Pfübs von 2005 gepfändet worden ist.
Der Schuldner beantragt die Aufhebung der Kontopfändung, da
-die Gläubigerin aus der Pfändung der damaligen Konten bereits voll befriedigt worden ist
-die Gläubigerin (eine GmbH) liquidiert wurde und erloschen ist (stimmt laut Handelsregister)
-die Drittschuldnerin diesen Sachverhalt auch zu kennen scheint, diese aber der Auffassung sind, dass es Sache des Schuldners sei, die Aufhebung der Pfändung zu erreichen.
Ich weiß nun nicht genau, wie ich vorzugehen habe.
Eine Stellungnahme der ehemaligen Gläubigern werde ich von dieser direkt nicht mehr erhalten können. Der damalige Gläubigervertreter hat dem Schuldner mitgeteilt, dass er kein Mandat mehr habe. Sollte ich diesen trotzdem noch anhören?
Habe ich in dieser Sache überhaupt zu entscheiden oder ist es Sache zwischen der Drittschuldnerin und dem Schuldner? Wenn ja, wie hat meine Entscheidung auszusehen?
Bedanke mich bereits für eure Hilfe!
LG