Hallo
ich habe hier einen Betreuer, der als Sohn der Betroffenen von der jährlichen Rechnungslegungspflicht befreit war. Nun ist die Betroffene verstorben und die Erben sind zerstritten. Es wurde deshalb keine Entlastung erteilt und eine Schlussrechnung beigebracht.
So, nun ist mir bei der Prüfung der Schlussrechnung folgendes aufgefallen:
Der Betreuer hat die Aufwandsentschädigung geltend gemacht hat und mit Genehmigung des BetrG die 399,00 € pauschale Aufwandsentschädigung entnommen.
Trotzdem hat er sich für den selben Abrechnungszeitraum aus dem Vermögen eine anteilige Aufwandspauschale entnommen (natürlich ohne Genehmigung). Zudem hat er monatlich Telefongeld und Fahrtgeld aus dem Vermögen entnommen, eben auch für seine Aufwendungen.
In der Aufwandspauschale von 399 € war das alles ja aber inbegriffen. Er hätte ja auch die Möglichkeit gehabt seine tatsächlichen Aufwendungen statt der Pauschale geltend zu machen.
Ich bin gerade dabei, das alles im Prüfvermerk aufzudröseln. Ich frage mich dabei nur, was ich jetzt überhaupt machen kann.
Muss ich veranlassen, dass der Betreuer das Geld zurück zur Erbmasse führt? Oder kann ich nur meine Bedenken im Prüfvermerk äußern und nichts weiter machen, so dass es höchstens bei den Erbstreitigkeiten als Beweis oder was auch immer angeführt werden kann?
Danke