Verwalterzustimmung ohne Verwalter

  • Guten Morgen zusammen,

    es geht um die Veräußerung von Wohnungseigentum. Eingetragen im BV ist die Veräußerungsbeschränkung nach § 12 I WEG (Zustimmung eines Verwalters).

    Es ist bereits eine Zwischenverfügung ergangen, dass diese Verwalterzustimmung fehle. Nun ruft der Notar bei mir an und teilt mit, dass nie ein Verwalter bestellt wurde (es handelt sich nur um zwei Wohneinheiten). Muss jetzt die eingetragene Verfügungsbeschränkung gem. § 12 IV WEG aufgehoben werden? Oder würde auch eine vor einem Notar abgegebene Erklärung beider Eigentümer ausreichen, dass kein Verwalter bestellt ist und somit eine Zustimmung nicht erfolgen kann (ggf. vielleicht ersatzweise Zustimmung beider Eigentümer?).

    Danke Danke :)

  • Wenn die Teilungserklärung ein Zustimmungserfordernis bei der Veräußerung vorsieht, aber keine zustimmungsberechtigte Person vorhanden ist, müssen sämtliche Wohnungs- und Teileigentümer der Veräußerung zustimmen, sofern sie nicht eine zustimmungsberechtigte Person einsetzen (z.B. Wahl eines Verwalters); siehe Grziwotz in: Jennißen, Wohnungseigentumsgesetz, 5. Aufl. 2017, § 12 WEG RN 23 mwN in Fußnote 4)

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Nach überwiegender Ansicht treten bei Fehlen des Zustimmungsberechtigten die Wohnungseigentümer an dessen Stelle, Näheres siehe zB BeckOGK/Skauradszun WEG § 12 Rn. 23, Bärmann/Suilmann WEG § 12 Rn. 29, BeckOK WEG/Hogenschurz WEG § 12 Rn. 30, aA Staudinger/Kreuzer (2018) WEG § 12 Rn. 33a (Zustimmungserfordernis entfällt vorübergehend).

  • Hallo zusammen,

    in meinem Fall habe ich 3 Wohnungs-Einheiten : A, B und C.

    Die Einheiten A und B sind in der Hand derselben Person X und werden veräußert. Eigentumsumschreibung ist beantragt unter Vorlage der Zustimmung des Verwalters.
    Dies ist Person X, also der Verkäufer.
    Der Verwalternachweis ist allerdings ungenügend.

    Nun meine Frage:
    Kann alternativ eine Zustimmung der Eigentümer von Einheit C eingereicht werden? Also die Zustimmung des Verwalters X ersetzt werden?
    Habe mal gelesen, dass dies problematisch gesehen wird, finde es aber nicht mehr.

  • Hallo zusammen,

    in meinem Fall habe ich 3 Wohnungs-Einheiten : A, B und C.

    Die Einheiten A und B sind in der Hand derselben Person X und werden veräußert. Eigentumsumschreibung ist beantragt unter Vorlage der Zustimmung des Verwalters.
    Dies ist Person X, also der Verkäufer.
    Der Verwalternachweis ist allerdings ungenügend.

    Nun meine Frage:
    Kann alternativ eine Zustimmung der Eigentümer von Einheit C eingereicht werden? Also die Zustimmung des Verwalters X ersetzt werden?
    Habe mal gelesen, dass dies problematisch gesehen wird, finde es aber nicht mehr.

    M.E. kann der Verwalter nie über ALLEN Wohnungseigentümern stehen.

  • Im Einzelfall ist auch ein eigenes Zustimmungsrecht des Verwalters möglich und zulässig ist, das nur durch den Verwalter ausgeübt werden kann (s. Hügel/Elzer, Wohnungseigentumsgesetz, 3. Auflage 2021, § 12 RN 39 unter Zitat BGH ZWE 2011, 321 Rn. 9; Abramenko MietRB 2012, 218; aA Skauradszun AnwZertMietR 13/2020 Anm. 1). Ansonsten nimmt der Verwalter jedoch kein eigenes Recht wahr, sondern ein solches der Wohnungseigentümer, als deren Stellvertreter er handelt (Hügel/Elzer, aaO unter Zitat BGH ZWE 2020, 188 Rn. 6; NJW 2013, 299 Rn. 13; 2012, 3232 Rn. 13; ZWE 2011, 321). Fehlt ein Verwalter, ist die Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer erforderlich und ausreichend (Hügel/Elzer, RN 40 unter Zitat BGH NJW 2012, 3232; OLG Jena ZWE 2014, 123). Bei fehlendem Verwalternachweis kann mE jedenfalls dann nichts anderes gelten, wenn das Zustimmungsrecht des Verwalters nicht als eigenes Zustimmungsrecht ausgestaltet ist.

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