Hat jemand eine Idee ?
Es soll eine beschr. pers.Dienstbarkeit Abt. II Nr 1 (Vertriebs- und Ausschankverbot) gelöscht werden; Berecht. ist eine GmbH & Co KG
Febr. 13 : Eintragung HR: InsoVerf. über die Berecht. GmbH & Co KG wird eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Febr. 17 : Insolvenzverwaler d. Berechtigten erteilt eine Löschungsbewilligung f.II/1; sie wird jedoch nicht beim GBA eingereicht.
Mai 18 : Insolvenzverf. wird aufgehoben
Dez. 18 : Antrag + Bewilligung v. Feb. 17 auf Löschung II/1 wird beim GBA eingereicht
Jan. 19 : Eintragng HR: Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Abs. 4 FamFG wegen Vermögenslosigkeit vAw gelöscht.
Die Verfügungsbefugnis des InsoVew. lag bei Antragseingang also nicht mehr vor.
Ich frage mich jetzt wer für die Berecht. GmbH & Co KG handeln kann (GmbH als phG ist auch gelöscht).