Ein eingetragener Verein benötigt - gemäß Vereinsregister - zum Verkauf eines Grundstücks die Genehmigung des Bundespräsidiums seines übergeordneten Vereins. Dieser ist nicht eingetragen, also nicht rechtsfähig.
Lt. der Satzung des übergeordneten Vereins wird dessen Bundespräsidium durch den Bundesvorsitzenden vertreten.
Es genehmigt nun ein Bevollmächtigter, aufgrund einer Generalvollmacht, die 2007 vom damaligen Bundesvorsitzenden des Vereins erteilt wurde.
Ist die Vertretungsbefugnis ausreichend nachgewiesen?