Hallo,
ich habe folgendes Problem und bisher nichts darüber im Forum gefunden:
in einer GmbH & Co. KG wird ein Kommanditist von seiner Ehefrau im Wege der Gesamtrechtsnachfolge beerbt. Grundlage ist ein eigenhändiges gemeinschaftliches Testament der Eheleute. Erbschein wurde 2012 zum Zeitpunkt des Erbfalls nicht beantragt.
Nun ist der Ehefrau wohl eingefallen, dass es da noch diese KG-Anteil gibt. Der Notar hat den eigentlich nötigen Erbschein nun mit einer eV der Ehefrau umgangen mit der Bitte an das Registergericht, der Ehefrau den Antrag auf Erbschein rein zum Zwecke der Registerberichtigung zu erlassen.
Hatte jemand so etwas schon mal?
Danke schon mal!