Wechselbezüglichkeit TV Anordnung

  • Hallo,
    in meinem Verfahren liegt folgendes handschriftliches Testament vor:
    ... III. Wir die Eheleute a und b setzen uns gegenseitig zum alleinigen und unbeschränkten Erben - für den ihm/ihr laut diesem Testament verbleibenden Erbteilen ein.
    Erben
    1. Die Erben sind unsere Kinder:
    c,d,e,f
    ....
    2. Beim Tode des Erstversterbenden wird die verbindliche Erbfolge für 2 Hausgrundstücke wie folgt festgeschrieben:
    ...
    Eine andere Verfügung für diese 2 Objekte ist für den Letztlebenden ausgeschlossen.
    3. Nach dem Tode des Letztlebenden - und falls er/sie keine der möglichen Änderungen (Verfügungen) vorgenommen hat -sollen die restlichen Werte wie folgt vererbt werden:.....

    Nach dem Tod des a verfasst b ein not. Testament. Sie hebt alle Verfügungen außer Nr. 2 auf und ordnet TV an.

    Eines der Kinder erhebt nun Einwendungen gegen die Bestellung des TV. Aufgrund der Wechselbezüglichkeit wäre eine TV Anordnung nicht möglich gewesen.

    Ich gehe jedoch davon aus, dass eine TV Anordnung aufgrund der eingeschränkten Wechselbezüglichkeit möglich sein muss. Wie seht ihr das?

    Vielen Dank

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