Hallo :),
ich habe hier einen seltsamen Fall auf dem Tisch.
Die Mutter A ist verstorben und hinterlässt das Kind B.
A hatte das alleinige Sorgerecht für B.
Kurz nach dem Tod der Mutter wurde im Wege der einstweiligen Anordnung die Tante C als Vormund bestellt.
Nun wurde die elterliche Sorge aber durch Beschluss gemeinsam auf den Vater D und die weitere Tante E übertragen.
Meine Frage ist nun, habe ich bzgl. der Tante E nun eine Vormundschaft? Aus dem Beschluss geht dies nicht wirklich hervor. Meine Kollegin meinte, sie hätte vor Jahren mal einen ähnlichen Fall gehabt, bei dem der Richter im Beschluss aber ausdrücklich festgestellt hat, dass die Tante nicht der Kontrolle des Familiengerichts unterliegen würde. Es gäbe hier wohl eine entsprechende Rechtsprechung. Bislang habe ich aber nichts diesbezüglich gefunden.