Klarstellung der Rangfolge

  • Guten Morgen!

    Hier wendet sich der Steuerberater eines Arbeitgebers an mich als Vollstreckungsgericht mit der Bitte um Klarstellung der Rangverhältnisse. Dem Arbeitgeber liegen mehrere PfÜBse von mir, einige Pfändungsverfügungen öffentlicher Stellen und - vermutlich - ein Insolvenzverfahren vor. Er weiß nicht, an wen pfändbare Beträge abgeführt werden sollen.

    Meines Erachtens ist das Gericht hier allenfalls im Falle einer Hinterlegung bzw. anschließendem Verteilungsverfahren involviert. Ich würde hier dazu tendieren, den Steuerberater an einen Angehörigen der rechtsberatenden Berufe zu verweisen.

    Gegenstimmen?

    §§ 36b II 2, 5 III 1 RPflG: Die vorgelegten Sachen bearbeitet der Rechtspfleger, solange er es für erforderlich hält.

  • Ich habe jetzt herausgefunden, daß hinsichtlich des Schuldners ein Insolvenzverfahren lief. Mittlerweile befindet sich der Schuldner in der Wohlverhaltensphase. Die (neueren) Pfändungen beziehen sich auf Neugläubiger und teilweise auch auf privilegierte Unterhaltsforderungen.

    Ein Anspruch auf eine Rechtsauskunft durch das Vollstreckungsgericht besteht mE nicht.

    §§ 36b II 2, 5 III 1 RPflG: Die vorgelegten Sachen bearbeitet der Rechtspfleger, solange er es für erforderlich hält.

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