Gilt nur für Baden-Württemberg:
Bei kleineren Amtsgerichten besteht ein Betreuungsgericht (aber kein Nachlassgericht) mit urkundenverwahrender Stelle. Dort werden auch die sich vor dem 01.01.2018 in notarieller Verwahrung befindlichen Erbverträge weiter verwahrt.
Wie können diese urkundenverwahrenden Stellen überprüfen, ob die Erblasser noch leben, § 351 FamFG ? Gibt es hierzu spezielle Software ?
Wer ist für die Überprüfung zuständig, die Geschäftsstelle oder der Rechtspfleger ?