Hallo zusammen,
ich stehe gerade total auf der Leitung... In meinem Grundbuch eingetragen ist unter BV-Nr. 1 ein Grundstück und unter BV-Nr. 2/zu 1 ein 1/3 Miteigentumsanteil an einem anderen Grundstück.
Nun beantragt eine Gläubigerin die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek an diesen Grundstücken. Auch hier kann doch kein Gesamtrecht eingetragen werden, sondern Verteilung muss erfolgen oder sehe ich das falsch???
Die SuFu hat mir leider auch nicht geholfen...