Festsetzung Ergänzungspfleger

  • Hallo zusammen,

    ich habe hier ein Zivilverfahren (mj. Kind klagt auf Schadensersatz) bei dem, nach dem Urteil, der Mutter die Vermögenssorge entzogen wurde.

    Nun habe ich einen Ergänzungspfleger mit dem Wirkungskreis Vermögenssorge.

    Nun stellt sich mir die Frage wie nun das Rubrum aussehen muss...Ich hätte jetzt "Kind XY, wohnhaft vertreten durch RA ZZ als Ergänzungspfleger mit dem Wirkungskreis Vermögenssorge" geschrieben - mein Richter meint nun dies sei wohl nicht so richtig, da es sich hierbei um eine Partei kraft Amtes handelt und man schreiben müsste: RA ZZ als Ergänzungspfleger mit dem Wirkungskreis Vermögenssorge für Kind XY".

    Leider finde ich nichts dazu...hatte das schon mal jmd. von euch und kann mir weiter helfen?

  • "Wird ein Ergänzungspfleger bestellt, ist dieser zwar Verfahrensbeteiligter nach § 7 Abs 2 Nr 1 FamFG. Weil er aber ähnlich einer Partei kraft Amtes nur die Belange anderer vertritt, [...]"

    --> so in Groß- BerH, PKH, VKH- 14. Auflage, Rn. 19 zu § 76 FamFG

    Dort heißt es, er sei ähnlich einer Partei kraft Amtes. Allerdings halte ich selbst das nicht für richtig, weil die Partei kraft Amtes im eigenen Namen einen Prozess über ein fremdes Recht führt. Der Ergänzungspfleger wird hier ja gerade nicht im eigenen Namen, sondern für das Kind tätig. Also nein, keine Partei kraft Amtes :D

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