Hallo zusammen,
wie ist das denn bei einem Antrag nach 11 RVG. Der RA hat 2 Mandanten, dann kann er doch auch entsprechend für die Festsetzung seiner Kosten die Erhöhung nach 1008 RVG verlangen?
Wenn der RA die Gerichtskosten gezahlt hat, setzt man diese dann auch hier für ihn fest?
Danke!