Hallo
ich bereite gerade meine erste Teilungsversteigerung vor und hätte eine kurze Frage zum geringsten Gebot:
Ast. und Ag. sind Miteigentümer zu je 1/2.
Das Grundstück ist belastet mit Gesamtrechten lastend auf beiden Anteilen und Rechten, die nur auf dem Teil des Ast. lasten.
Das Recht lll 5 lastet nur auf dem Teil des Ag. Es wurde jedoch nach dem Versteigerungsvermerk eingetragen.
Das Recht lll 5 findet also keine Berücksichtigung mehr und es muss auch kein Ausgleichsbetrag berechnet werden, oder?
Vielen Dank