Der Betreuer überlässt dem Betreuten monatlich 150.--€ Taschengeld.
Kann das Betreuungsgericht bei der Rechnungslegung auch eine Abrechnung darüber verlangen, was der Betreute konkret mit diesem Taschengeld gemacht hat ?
Abrechnung Taschengeld
-
-
Nein. Dazu besteht auch überhaupt kein Bedürfnis.
-
So sehe ich es auch, der Betroffene ist nicht entmündigt und kann mit seinem vom Betreuer zur freien Verfügung überlassenen Geld machen was er will.
-
Ist da nicht eher sogar eine Nachfrage geboten, wieso dem Betreuten nur € 150 / Monat zur freien Verfügung überlassen werden?
-
Kann das Betreuungsgericht bei der Rechnungslegung auch eine Abrechnung darüber verlangen, was der Betreute konkret mit diesem Taschengeld gemacht hat ?Der Betreuer hat über seine Vermögensverwaltung Rechenschaft abzulegen. Nicht über die Vermögensverwendung des Betroffenen.
Wer des Lesens mächtig ist -ich meine den Gesetzeswortlaut- ist manches mal im Vorteil.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!