Schenkung bei Vorsorgevollmacht

  • Die Vollmachtgeberin möchte zugunsten eines Kindes des Unterbevollmächtigten 3000 Euro schenken.
    Sie weist die Vorsorgebevollmächtigte an , diesen Betrag zu überweisen.Geschäftsfähigkeit ist grenzwertig.Wie soll sich die Vorsorgebevollmächtigte verhalten ?

  • Inwiefern ist bei dieser Frage das Betreuungsgericht berührt ?

    Gute Frage!
    das Betreuungsgericht hat hier nix zu veranlassen.
    Eine Verletzung der Rechte des Vollmachtgebers ist hier auch nicht zu erkennen, sodass am Ende nix zu veranlassen ist.

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