Guten Morgen,
ich habe eine Teilung nach § 8 WEG.
Aufgeteilt wird in Sondereigentum an Wohnungen sowie aneinzelnen Tiefgaragenstellplätzen, die jeweils einen eigenen Miteigentumsanteilbilden und auf einem gesonderten Blatt eingetragen werden sollen.
In der Gemeinschaftsordnung bin ich über folgende Regelunggestolpert:
„Jeder Wohnungseigentümer hat so viele Stimmen, wie seinMiteigentum Hundertstel-Anteile umfasst.“ Abgabe bei mehreren Eigentümern nurgemeinschaftlich usw. Dann:
„Jeder Teileigentümer hat kein Stimmrecht.“
Sprich: die Tiefgaragenstellplätze dürfen niemals mitabstimmen? Diese machen zusammen immerhin 15 % aller Miteigentumsanteile aus.Leider habe ich bisher nichts dazu gefunden (vermutlich an den falschen Stellengelesen). Weiß jemand dazu etwas aus dem Stehgreif?