Zivilhaft welcher Vollstreckungsplan?

  • Moin!

    Welche Vollstreckungsplan ist maßgebend? Der des mit der Ordnungshaft befassten Gerichts oder Wohnsitz des "Einfahrenden"?

    be water my friend

    Ich kann nicht ständig die SuFu nutzen- ich muss auch mal was arbeiten :akten

  • Grundsätzlich § 24 Strafvollstreckungsordnung (Wohnort), aber jedes Land hat einen eigenen Vollstreckungsplan. Daraus sollte sich ergeben, inwieweit die Strafvollstreckungsordnung Anwendung findet.

    Werbung ist der Versuch, das Denkvermögen des Menschen so lange außer Takt zu setzen, bis er genügend Geld ausgegeben hat. (Ambrose Bierce)

  • Hab mit dem JM telefoniert. Maßgeblich sei der Vollstreckungsplan des Gerichts.

    LG


    Auf welcher Grundlage beruht diese Aussage? :gruebel:

    Wenn man Zivilhaft analog wie Strafhaft vollstreckt, ist m. E. auch der § 24 StVollstrO entsprechend anzuwenden. Also wäre der Wohnsitz des Betreffenden entscheidend.

    Scheint mir auch aus praktischen Gründen sinnvoll, dass man den (inzwischen) nach Flensburg umgezogenen Schuldner nicht nach München zur Haft lädt.

  • Hallo,

    also ich bin auch der Ansicht, dass sich die Zuständigkeit entsprechend §§ 24, 87 StVollstrO nach dem Wohnsitz des Betroffenen richtet.
    Für NRW gibt es da eine sehr komfortable Einweisungsmaske, auch für die Zivilhaft:
    http://www.vollstreckungsplan.nrw.de/einwplan.jsp

    In Zweifelsfällen würde ich mich direkt bei der ermittelten JVA erkundigen, ob sie für die Vollstreckung der Zivilhaft zuständig ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Bodil (25. Februar 2019 um 16:15) aus folgendem Grund: § 87 ergänzt

  • Grundlage hab ich nicht erfragt - war mir auch Latte. Wenn das JM mir das so sagt dann ist das so. Hebt wahrscheinlich auch die Zahlungsmoral

    be water my friend

    Ich kann nicht ständig die SuFu nutzen- ich muss auch mal was arbeiten :akten

  • Das ändert aber nichts daran, dass das dann die falsche JVA ist, in welche geladen wird. Tut mir leid, aber ich finde die Begründung "wenn man mir das so sagt, dann ist das so" wenig überzeugend.

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