Hallo zusammen,
es wird erneut ein noch nicht vollzogener Erbteilsübertragungsvertrag vom 29.06.1948 eingereicht. Dieser wurde vom Grundbuchamt im Jahr 1951 wegen der fehlenden Genehmigung gemäß Kontrollratsgesetz Nr. 45 zurückgewiesen.
Ist die Erbteilsübertragung durch die damals fehlende Genehmigung unwirksam geworden???
Oder kann ich, nachdem es diesen Genehmigungstatbestand heute ja gar nicht mehr gibt, die Grundbuchberichtigung vollziehen???