• KFA:

    Die Gebühren mit ihren Wertenwurden richtig angegeben. Nur bei der Gesamtsumme ist dann ein Rechenfehleraufgetreten. Es wurde somit weniger beantragt.


    Im KFBerfolgte dann eine Festsetzung von 281,80 EUR statt 381,80 EUR.

    Nach nunmehr fast 2 Monatenbeantragt der RA nunmehr die Nachfestsetzung aufgrund Rechenfehler.

    Geht das?

  • Das ist unglückich gelaufen. Bei der Prüfung eines KFA muss man ja nachrechnen, ob das so stimmt. Wäre mir ein offensichtlicher Rechenfehler aufgefallen hätte ich den Antragsteller wohl um Klarstellung, was er beantragt, gebeten.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

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