KFA:
Die Gebühren mit ihren Wertenwurden richtig angegeben. Nur bei der Gesamtsumme ist dann ein Rechenfehleraufgetreten. Es wurde somit weniger beantragt.
Im KFBerfolgte dann eine Festsetzung von 281,80 EUR statt 381,80 EUR.
Nach nunmehr fast 2 Monatenbeantragt der RA nunmehr die Nachfestsetzung aufgrund Rechenfehler.
Geht das?