Hallo allerseits,
ich hänge derzeit im folgenden Fall fest:
Ein Schuldner ist im Laufe des Insolvenzverfahrens verstorben. Der Pfändungsschutz des P-Kontos ist demnach erlöscht. Auf dem Konto befand sich ausschließlich Guthaben aus Pflegegeld, welches für den Monat gezahlt wurde, in dem er noch lebte, sowie um Sterbegeld, welches aufgrund seines Todes ausgezahlt wurde.
Das Geld stand nachweislich der Ehefrau (befindet sich auch im Insolvenzverfahren) zu, da diese den Schuldner gepflegt hat. Auch das Sterbegeld stand der Ehefrau gemäß dem Schreiben der Versicherung zu. Das Guthaben wurde aus der Masse freigegeben.
Fie Bank zahlte das Guthaben allerdings auf das Hinterlegungskonto aus, da sich die Freigabe des Insolvenzverwalters mit der Auszahlung überschnitten hat.
Die Ehefrau des Schuldners fordert nun das Guthaben zurück. Ich bin mir nicht sicher, ob der Insolvenzverwalter nun einfach den Betrag an die Ehefrau zahlen kann oder ob es sich hier um eine ungerechtfertigte Bereicherung handelt und es daher Masseverbindlichkeiten sind. Da keine ausreichende Masse vorhanden ist, müsste dann MUZ angezeigt werden.
Ich bin für jede Hilfe dankbar !
Viele Grüße