Gepfändetes Geld auf einem pfändungsschutzLOSEN Konto freigeben?


  • :daumenrau


  • Das kann man so pauschal nicht sagen.

    Auf dem Konto oder Konten können auch andere Zahlungen als Arbeitseinkommen eingehen. Pfändungsschutz im Sinne eines P-Kontos besteht auch nur für ein Konto. Es können ggf. mehrere Konten des Schuldners vorhanden sein.

    Grundsätzlich ist bei entsprechend hohem Arbeitseinkommen der pfandfreie Betrag des P-Kontos niedriger. Es würde also mehr an den Gläubiger abgeführt werden als bei Pfändung an der Quelle.

    Und es gibt vermutlich auch Arbeitgeber, die Lohnpfändungen bei ihren Arbeitnehmern "nicht so mögen" und versuchen, den Betreffenden dann vielleicht eher loszuwerden. Das möchte man als Gläubiger ja auch nicht.

  • Stimmt, das habe ich alles noch gar nicht bedacht.

    Mir ist es immer sehr wichtig, die Sachen zuende zu denken und vollumfänglich zu verstehen.
    So langsam erschließt sich mir aber die ganze Systematik um die Forderungspfändung.
    Ist ja durchaus ein sehr interessantes Rechtsgebiet, wenn man mal den groben Überblick hat.

    An dieser Stelle nochmal danke an alle, die mir bei diesem Problem behilflich waren. Ich weiß das wirklich sehr zu schätzen!

    Liebe Grüße,
    Storch

  • So auch Zöller, ZPO zu 765 a: Sittenwidrige Härte kann eine Pfändung nur begründen, wenn die Schuldnerin kein P-Konto führt. Gerade dies ist hier nicht der Fall.


    Wobei der Schuldner im umgekehrten Fall (kein P-Konto) sich dafür auch nicht auf § 765a ZPO berufen kann. Denn er hat ja jederzeit die Möglichkeit, sein Konto in ein solches P-Konto umzuwandeln. Wenn er gar kein Konto besitzt und z. B. aufgrund der Kontoleihe eines Dritten dort der Herausgabeanspruch des Schuldners gegen den Dritten vom Gläubiger nun gepfändet wird, gilt dasselbe (BVerfG, NJW 2015, 3083).

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  • Falls noch jemand wissen möchte, wie der Fall ausgegangen ist:

    Ich habe der Schuldnerin gesagt, dass es wenig Sinn macht, einen Antrag gem. § 765a ZPO zu stellen und dadurch nur unnötige Kosten anfallen würden.
    Sie hat sich sehr einsichtig gezeigt und möchte den Antrag nicht weiterverfolgen. Sie hat eingesehen, dass sie es in diesem Fall einfach verbockt hat.

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