Hallo zusammen,
seit neuesten muss ich mich nun auch mit Vollstreckungssachen herumschlagen.
Dabei kam heute natürlich gleich ein sehr exotischer Fall.
Die Antragstellerin hat 2 Konten, davon ist eines ein P-Konto. Beide Konten sind gepfändet. Die Antragstellerin ist erwerbstätig und bezieht Arbeitslohn, der ebenfalls gepfändet ist.
Das pfändungsfreie Arbeitseinkommen ging auf das pfändungsschutzlose Konto ein. Das hat die Antragstellerin schon länger so gehandhabt, weil dieses Konto bis zuletzt noch gar nicht gepfändet war (und sie so über den kompletten Betrag verfügen konnte, ziemlich dreist meiner Meinung nach). Nach der Pfändung wurde das Konto dann entsprechend komplett abgeräumt und sie bereut es nun, dass sie den Lohn nicht auf das P-Konto hat überweisen lassen.
Nun steht sie einen ganzen Monat ohne Einkünfte da und kann ihre laufenden Kosten (Miete, Strom etc.) nicht bezahlen.
Sie war bereits bei einem Rechtsanwalt, der sie wiederum an das Vollstreckungsgericht verwiesen hat. Das Vollstreckungsgericht könne in solchen Fällen eine Bescheinigung ausstellen, dass das gepfändete Kontoguthaben eigentlich nicht der Pfändung unterliege.
Hinzu kommt, dass das Arbeitseinkommen ja bereits gepfändet ist und damit eine unzulässige Quellenpfändung vorliegen dürfte.
Wie gehe ich hier denn jetzt am besten vor? Sie kommt morgen wieder, um einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Nur welcher Antrag ist hier der richtige. Gibt es eine Möglichkeit, wie die Antragstellerin an ihr Geld kommt oder ist es unwiederbringlich weg? Die pfändenden Gläubiger sind im Übrigen nicht dazu bereit, ihr freiwillig etwas zurückzuerstatten.
Ich freue mich über jegliche Anregung, bin hier - was die Vollstreckungssachen angeht - leider ziemlich auf mich allein gestellt ...