Unvollständiger Pfüb

  • Da war ich ein paar Tage nicht da, und die Vertretung hat gewerkelt: Es wurde ein Pfüb erlassen, bei dem im Formular der Titel nicht aufgeführt war und, es wurde fortlaufender statischer Unterhalt gepfändet, und das Enddatum der Unterhaltspfändung nicht vollständig aufgeführt war (31.1....). Die Pfändung ist offenbar schon bewirkt. Der Gerichtsvollzieher hat auch nichts bemerkt. Muss ich hier etwas machen? Hat der Schuldner hier irgendwelche Möglichkeiten?

  • Daß der Titel nicht bezeichnet ist, ist unschön, letztlich aber nur eine Formalie, wegen der ich jetzt nichts veranlassen würde.

    Problematisch ist es hingegen, wenn die Titulierung tatsächlich zeitlich begrenzt ist, was aber eher selten der Fall ist. Wenn ja, wäre die entsprechende Begrenzung natürlich im PfÜB aufzunehmen gewesen.

    §§ 36b II 2, 5 III 1 RPflG: Die vorgelegten Sachen bearbeitet der Rechtspfleger, solange er es für erforderlich hält.

  • Da war ich ein paar Tage nicht da, und die Vertretung hat gewerkelt: Es wurde ein Pfüb erlassen, bei dem im Formular der Titel nicht aufgeführt war und, es wurde fortlaufender statischer Unterhalt gepfändet, und das Enddatum der Unterhaltspfändung nicht vollständig aufgeführt war (31.1....). Die Pfändung ist offenbar schon bewirkt. Der Gerichtsvollzieher hat auch nichts bemerkt. Muss ich hier etwas machen? Hat der Schuldner hier irgendwelche Möglichkeiten?


    § 766 ZPO, wenn der Titel z. B. den Pfändungsumfang nicht abdecken sollte.

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