Hallo Zusammen,
wir haben seit einiger Zeit vermehrt Anträge auf Einrichtung einer Nachlasspflegschaft vom Ordnungsamt. Sobald das Ordnungsamt die ordnungsamtliche Bestattung vorgenommen hat und ihnen Erben nicht bekannt sind und das Bankguthaben nicht zur Deckung der Kosten reicht, wird nun ein Antrag auf Einrichtung einer Nachlasspflegschaft gestellt, mit dem Zweck der Prüfung ob weiterer Nachlass vorhanden ist. Also eine Nachlasspflegschaft gem. § 1960 BGB scheidet ja mangels Sicherungsbedürfnis eh aus, aber ist das Ordnungsamt als Gläubiger zu sehen? Ich sehe den Sinn und Zweck nicht. Das Ordnungsamt hat die Wohnung bereits durchsucht und das Bankguthabe auch vereinnahmt, was soll der Nachlasspfleger rein praktisch überhaupt noch tun?
Wie seht ihr das?
P.S: Das hiesige Ordnungsamt macht seit neustem mehr komische Sachen!