Antrag auf Nachlasspflegschaft durch das Ordnungsamt

  • Hallo Zusammen,

    wir haben seit einiger Zeit vermehrt Anträge auf Einrichtung einer Nachlasspflegschaft vom Ordnungsamt. Sobald das Ordnungsamt die ordnungsamtliche Bestattung vorgenommen hat und ihnen Erben nicht bekannt sind und das Bankguthaben nicht zur Deckung der Kosten reicht, wird nun ein Antrag auf Einrichtung einer Nachlasspflegschaft gestellt, mit dem Zweck der Prüfung ob weiterer Nachlass vorhanden ist. Also eine Nachlasspflegschaft gem. § 1960 BGB scheidet ja mangels Sicherungsbedürfnis eh aus, aber ist das Ordnungsamt als Gläubiger zu sehen? Ich sehe den Sinn und Zweck nicht. Das Ordnungsamt hat die Wohnung bereits durchsucht und das Bankguthabe auch vereinnahmt, was soll der Nachlasspfleger rein praktisch überhaupt noch tun?

    Wie seht ihr das?

    P.S: Das hiesige Ordnungsamt macht seit neustem mehr komische Sachen! :confused:

  • .... was soll der Nachlasspfleger rein praktisch überhaupt noch tun?

    Seinen Job!

    Wie oft haben wir schon darüber geschrieben, dass kein Mensch heutzutage diese Welt verläßt, ohne das noch Vertragsverhältnisse geregelt werden müssen. Klassisch: Banken, Wohnung, Versicherungen und sonstige Verträge, welche alle nicht mit dem Tod enden. Alle diese Institutionen bedürfen eines Verfügungsberechtigten Gegenüber und sind Antragsberechtigt nach § 1961 BGB.

    So und jetzt kommt endlich das Ordnungsamt zu Recht auf den Trichter Nachlasspflegschaften zu beantragen, da sie sich bis dato immer im Graubereich an dem Nachlassguthaben vergriffen haben, um ihre aufgebrachten Bestattungskosten einzuholen. Ich finde es grundsätzlich Richtig, dass die Banken eben nicht mehr das Geld für die Bestattungskosten so einfach über den Tresen schieben.

    Ein weiterer Grund kann auch sein, dass die Öffentlichen ihr Buchungssystem umgestellt haben, was da heißt, keine Buchung ohne Beleg. Zum Ausbuchen bedarf es dann halt einer Eschöpfungseinrede eines Verfügungsberechtigten.

    -------------------------------------------------------------------------------------------------
    “Das tolle am Internet ist, dass endlich jeder der ganzen Welt seine Meinung mitteilen kann. Das Furchtbare ist, dass es auch jeder tut.” Marc-Uwe Kling, Die Känguru Chroniken
    Wie oft kommt das vor? "Öfter als niemals, seltener als immer." Jack Reacher - Der Bluthund
    "Aufs Beste hoffen, fürs Schlimmste planen" Jack Reacher

  • Das Ordnungsamt hat das Geld vom Konto bereits!

    Dann kann und muss ggf. der Pfleger dieses sogar von dort (oder der Bank) zurückholen, wenn kein Bevollmächtigter über das Konto verfügt hat.

    Wegen der weiteren Aufgaben des Nachlasspflegers verweise ich auf die Vorredner. Rechtsstaatlichkeit hört beim Erbfall nicht auf.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Das Ordnungsamt hat das Geld vom Konto bereits!

    Dann kann und muss ggf. der Pfleger dieses sogar von dort (oder der Bank) zurückholen, wenn kein Bevollmächtigter über das Konto verfügt hat.

    Wegen der weiteren Aufgaben des Nachlasspflegers verweise ich auf die Vorredner. Rechtsstaatlichkeit hört beim Erbfall nicht auf.

    Schon wegen der Jahresgebühr und der (höheren) Pflegervergütung.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!