Guten Morgen,
ich habe eine Sache auf dem Tisch, bei der ich mir nicht sicher bin, wie die Berechnung auszusehen hat.
Ausgangslage:
Derselbe Kläger klagt gegen 2 Schwestern in 2 getrennten Verfahren (SW jeweils 3.500,00 EUR). Die Beklagten werden in beiden Verfahren vom selben RA vertreten. In einem Verfahren wird der Beklagten PKH bewilligt und der RA beigeordnet. Noch vor dem ersten Termin werden die Verfahren aufgrund nahezu identischem Sachverhalt verbunden gem. § 147 ZPO. Gleich danach endete das (bzw. die) Verfahren aufgrund Vergleich.
Problem:
1. Der PKH-Anwalt (nur 1 Beklagte hatte PKH, s.o.) rechnet nunmehr seine Gebühren gegen die Staatskasse ab. Er macht Gebühren geltend, wie sie ohne Verbindung entstanden wären (1,3 VG, 1,2 TG, 1,0 EG aus SW 3500). Das geht m. E. so nicht, da lediglich die VG aus dem Wert vor der Verbindung entstanden ist. Die weiteren Gebühren richten sich nach dem SW nach der Verbindung (3500 + 3500), der jedoch leider (noch) nicht festgesetzt wurde. Somit könnte der RA insgesamt eine 1,3 VG aus 3500 und die 1,2 TG und 1,0 EG aus 7000 erhalten.
Aus der Staatskasse würde er, da von 2 Parteien nur eine PKH hat, nach meinem Dafürhalten die 1,3 VG aus 3500 und jeweils die Hälfte der TG und EG aus 7000 erstattet erhalten. So würden weder für die PKH-Partei noch für die Nicht-PKH-Partei Vor- bzw. Nachteile entstehen. Sehe ich das bis hierhin richtig?
2. Jetzt kommen wir zur eigentlich Krux. Die obige Berechnung beißt sich mit § 49 RVG, da der RA bei einem SW von 7000 ja lediglich geringere Gebühren aus der Staatskasse beanspruchen kann. Wie kann ich hier vorgehen? Meine Idee ist, die Gebühren nach Verbindung nach der Tabelle zu § 49 aus dem SW 7000 zu berechnen und davon dann die Hälfte zu nehmen.
Nach dieser Berechnung hätte ich einen Gebührenunterschied von annähernd 200 EUR im Vergleich zur Berechnung zu 1. - diese Differenz wäre dann die weitere Vergütung des RA gem. § 50 RVG.
Im Vergleich zu seinem eingereichten Antrag würde der RA fast 300 EUR weniger bekommen - auf Reiberein kann ich mich also einstellen.
Hat irgendjemand eine Meinung dazu?