Überprüfung VKH Minderjährige - nun volljährig

  • Guten Morgen! Zu Beginn des Verfahrens war meine Astin Minderjährig, für die VKH wurde entsprechend die Mutter geprüft. Inzwischen ist die Astin volljährig, also überprüfe ich doch diese? Wenn ich nun bei der Mutter bleibe, würde dadurch ein ganzer Batzen zu bezahlen, da die Kinder, inzwischen volljährig alle ihren Verdienst haben.
    Die inzwischen Volljährige erhält Bafög und das Kindergeld durch ihre Mutter überwiesen, weiteren Unterhalt durch den Vater wohl inzwischen nicht mehr. Nun sind ja Eltern auch nach der Volljährigkeit noch Prozesskostenvorschusspflichtig solange wie es heißt doch die Kinder noch keine selbstständige Lebensstellung haben. Ich frage mich nun wie das nun im Falle der Bafög Zahlung ist, hierzu finde ich nichts. Spielt das eine Rolle, da dieses ja schließlich vom Einkommen der Eltern abhängig ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Stefanie_ (27. Februar 2019 um 08:58)

  • Dein Beitrag ist leider kaum zu lesen. Vielleicht kannst du ihn noch einmal überarbeiten?
    Ich hab`s probiert und hoffentlich nichts verändert. beldel

    Du erwähnst eine Prozesskostenvorschusspflicht der Eltern. Diese kommt allerdings nur bei Beginn des Verfahrens in Betracht, ist also im Rahmen der VKH-Bewilligung zu prüfen.

    Bei der Überprüfung der VKH ist ausschließlich auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des jetzt Volljährigen abzustellen.

    Ob diese überhaupt Sinn ergibt, dürfte regional vielleicht unterschiedlich sein. Innerhalb der vier Jahre befinden sich viele junge Volljährige im Studium oder einer Ausbildung. Für die Abänderung nötige Einkommenshöhen liegen meist nicht vor.

  • Bei der Überprüfung der VKH ist ausschließlich auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des jetzt Volljährigen abzustellen.


    :daumenrau

    Ob diese überhaupt Sinn ergibt, dürfte regional vielleicht unterschiedlich sein. Innerhalb der vier Jahre befinden sich viele junge Volljährige im Studium oder einer Ausbildung. Für die Abänderung nötige Einkommenshöhen liegen meist nicht vor.


    Ich überprüfe trotzdem einmal zwischendrin (i.d.R. nach 2 Jahren). Manchmal brechen die jungen Leute das Studium ab und gehen arbeiten. Ich hatte da schon Erfolg. :)

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