Hallo,
wir haben im Rahmen der ZV einen Ordnungsgeld/haft-beschluss erwirkt. Der Antragsgegner hat hiergegen Beschwerde eingelegt. Wir haben im Beschwerdeverfahren Erklärungen abgegeben und die Beschwerde wurde zurückgewiesen.
Welche Kosten kann ich abrechnen?
Nr. 3309 VV RVG für den Ordnungsgeld/haft-beschluss
und dann noch eine Gebühr Nr. 3500 VV RVG?
Danke vorab
Liane