• nichts!

    Blödsinn.

    Bei uns erfolgt per Haus-mail Information an alle; die zuständige Geschäftsstelle wird angewiesen Ersatzakte anzulegen und inhaltlich durch entsprechende Nachfrage bei allen in der EDV erfassten Beteiligten zu rekonstruieren.

  • Bei uns wird dann eine E-Mail an die gesamte Behörde gesandt, verbunden mit der Bitte, im jeweiligen Bereich nach der Akte zu forschen, und dem Hinweis, dass keine Fehlanzeige erforderlich sei.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Bei uns wird dann eine E-Mail an die gesamte Behörde gesandt, verbunden mit der Bitte, im jeweiligen Bereich nach der Akte zu forschen, und dem Hinweis, dass keine Fehlanzeige erforderlich sei.

    Genau so!
    Ich erwarte von der Abteilung, dass sie selbständig eine Ersatzakte anlegt und nicht auf eine entsprechende Anweisung wartet.

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • So kenne ich das auch. Die Verwaltung hat damit nichts zu tun. Die entsprechende Abteilung bzw. Geschäftsstelle sucht selber per Rundmail/Archivanfrage/usw. und legt dann selber eine Ersatzakte an, wenn die Akte sich nicht wieder anfindet.

  • So kenne ich das auch. Die Verwaltung hat damit nichts zu tun. ...


    Soweit ich weiß, gibt es durchaus entsprechende Regelungen, nach denen der Aktenverlust der Geschäftsleitung zu melden ist. Und diese kann dann durchaus entsprechende Weisungen erteilen.

    Im Vorfeld einer Verlustanzeige sollte die Geschäftsstelle natürlich bereits selbstständig gesucht haben.

  • Ärgerlich bei laufenden Verfahren. Es gibt ein Verfahren zur Wiederherstellung verloren gegangener Aktenbestandteile, an dem die Beteiligten mitwirken müssen. Bei uns wird zunächst von der Verwaltung über den Verteiler gesucht, dann im ganzen Gerichtsbezirk.

  • Auch bei uns muss Der Verlust einer Akte der Geschäfts- und Behördenleitung gemeldet werden. Ich denke um zu prüfen, ob es Geschäftsstellen gibt bei denen Akten häufiger verschwinden. Bei uns ist das bislang sehr sehr selten vorgekommen.

    Die Geschäftsstelle muss dann die Akte rekonstruieren, also die Beteiligten Anschreiben und um Übersendung der dort vorhandenen Unterlagen bitten.

    Man muss das Unmögliche so lange anschauen, bis es eine leichte Angelegenheit wird.
    Das Wunder ist eine Frage des Trainings!
    (Albert Einstein)

  • So kenne ich das auch. Die Verwaltung hat damit nichts zu tun. ...


    Soweit ich weiß, gibt es durchaus entsprechende Regelungen, nach denen der Aktenverlust der Geschäftsleitung zu melden ist. Und diese kann dann durchaus entsprechende Weisungen erteilen.

    § 5 Abs. 6 AktO:
    "Sind Akten oder Aktenteile verloren gegangen oder nicht mehr aufzufinden, ist alsbald dem Richter, Staatsanwalt oder Rechtspfleger sowie dem Behördenleiter Anzeige zu machen."

    Bzw. - noch detaiilierter - für die Fachgerichtsbarkeit (zufolge landesrechtlichen Verweises) § 4 Abs. 3 AktO-VwG:
    "¹Der Verlust von Akten, Heften oder anderen Aktenteilen ist der Gerichtsleitung anzuzeigen. ²Nach Anordnung der Gerichtsleitung oder der für die Sachentscheidung zuständigen Person ist eine Ersatzakte anzulegen. ³Die Ersatzakte ist auf dem Aktenumschlag als solche kenntlich zu machen. ⁴Bei Wiederauffinden ist die Gerichtsleitung zu informieren. ⁵Die seit dem Abhandenkommen entstandenen Dokumente werden aus der Ersatzakte in die Akte übernommen und die Blattzahlen berichtigt. ⁶Der verbliebene Teil der Ersatzakte ist der Akte geschlossen beizufügen."

  • Praktisch bei Nachlassakten, die Testamente enthalten.

    Tröstlich ist zumindest der Umstand, dass sich die Akte nicht in Luft aufgelöst haben kann und sich daher noch im Hause befinden muss, sofern sie nicht geklaut wurde.

    Manchmal scheint auch eine eigenartige Gesetzesmäßigkeit zu bestehen, wonach die soeben mühsam rekonstruierte Akte (erst) dann wieder auftaucht.

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    Tröstlich ist zumindest der Umstand, dass sich die Akte nicht in Luft aufgelöst haben kann und sich daher noch im Hause befinden muss, sofern sie nicht geklaut wurde.
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    Standardspruch bei uns: Willste ne Akte loswerden, schick se an die StA (nur Spass)

  • Manchmal scheint auch eine eigenartige Gesetzesmäßigkeit zu bestehen, wonach die soeben mühsam rekonstruierte Akte (erst) dann wieder auftaucht.


    Ja. So gerade.Ein Jahr lang hab ich rumgemacht. Gestern hatte ich sie endlich vollständig.

    Heute taucht sie auf. :binsauer

    Oder, um aus Goethes "Faust", Teil I, Zeile 2667 zu zitieren: "Nein!"

  • Sie wurde bei der Auflösung eines Notariats falsch verpackt und an ein anderes AG geschickt. Da habe ich glaube vor einem halben Jahr mal nachgefragt und man hat mir versichert, dass die gesuchten Unterlagen in keiner der dortigen Kisten sind.

    Nun. Waren sie halt aber doch.

    Oder, um aus Goethes "Faust", Teil I, Zeile 2667 zu zitieren: "Nein!"

  • Ist dann wieder eine Sache zum Lachen, dass die Geschäftsstelle 3 Monate nach Auflösung der Notariate die letzten (laufenden!) Akten aus den Kartons nimmt und ihre (Nicht)Zuständigkeit feststellt. :wechlach:

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

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