Formulierung in FH-Beschluss

  • Guten Morgen!
    Ich habe mal eine Frage zu den FH-Beschlüssen.
    Unser Eureka sieht vor, dass wir Unterhalt wie folgt festsetzen
    100 % des Mindesunterhalts der 1. Altersstufe ab …
    100 % des Mindesunterhalts der 2. Altersstufe ab …
    100 % des Mindesunterhalts der 3. Altersstufe ab …
    Abzgl. volles Kindergeld für ein 1. Kind....

    Hier im Haus stellt sich jetzt die Frage, ob die Zahlungen der einzelnen Altersstufen nicht befristet werden müssten (1. Altersstufe von…bis…,2. Altersstufe von …bis…,…), da die Angabe der Altersstufe sich nur auf die Berechnung der Unterhaltshöhe und nicht auf die Beendigung der Zahlung beziehe.

    Ehrlich gesagt kommt mir das auch etwas eigenartig vor, allerdings hat sich noch kein Vollstreckungsorgan über die Formulierung beschwert.
    Wird hier ein Problem gesehen wo keines ist?
    Wäre dankbar für Denkanstöße
    Gruß Stelaju

  • Ich halte die von Dir beschriebene Tenorierung für eindeutig und verwende sie ebenfalls. Kein verständiger Leser wird auf die Idee kommen, dass die Unterhaltsbeträge der unterschiedlichen Altersstufen nebeneinander geschuldet werden. Das besagt schon der Begriff "Stufe" (eine nach der anderen).

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Ich halte die von Dir beschriebene Tenorierung für eindeutig und verwende sie ebenfalls. Kein verständiger Leser wird auf die Idee kommen, dass die Unterhaltsbeträge der unterschiedlichen Altersstufen nebeneinander geschuldet werden. Das besagt schon der Begriff "Stufe" (eine nach der anderen).

    :daumenrau

    Anzumerken ist allerdings zu #1, dass der Abzug des vollen Kindergeldes für die meisten Anträge nicht zutreffend ist.


  • Anzumerken ist allerdings zu #1, dass der Abzug des vollen Kindergeldes für die meisten Anträge nicht zutreffend ist.

    Kann ich so nicht unterschreiben. Auch nach meinem Weggang vom Familiengericht stammen hier weiterhin 80 % der FH-Verfahren aus Anträgen der UV-Kasse.


  • Anzumerken ist allerdings zu #1, dass der Abzug des vollen Kindergeldes für die meisten Anträge nicht zutreffend ist.

    Kann ich so nicht unterschreiben. Auch nach meinem Weggang vom Familiengericht stammen hier weiterhin 80 % der FH-Verfahren aus Anträgen der UV-Kasse.

    Bei hiesigen Gerichten ist es halt andersherum.

    Letztlich wollte ich auch nur darauf hinweisen, dass nicht in allen Fällen das volle Kindergeld abzuziehen ist.

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