Guten Morgen!
Ich habe mal eine Frage zu den FH-Beschlüssen.
Unser Eureka sieht vor, dass wir Unterhalt wie folgt festsetzen
100 % des Mindesunterhalts der 1. Altersstufe ab …
100 % des Mindesunterhalts der 2. Altersstufe ab …
100 % des Mindesunterhalts der 3. Altersstufe ab …
Abzgl. volles Kindergeld für ein 1. Kind....
Hier im Haus stellt sich jetzt die Frage, ob die Zahlungen der einzelnen Altersstufen nicht befristet werden müssten (1. Altersstufe von…bis…,2. Altersstufe von …bis…,…), da die Angabe der Altersstufe sich nur auf die Berechnung der Unterhaltshöhe und nicht auf die Beendigung der Zahlung beziehe.
Ehrlich gesagt kommt mir das auch etwas eigenartig vor, allerdings hat sich noch kein Vollstreckungsorgan über die Formulierung beschwert.
Wird hier ein Problem gesehen wo keines ist?
Wäre dankbar für Denkanstöße
Gruß Stelaju