Grundstücksverkauf ohne Aufgabenkreis

  • Hallo,

    ein Betreuer hat am 29.1. einen notariellen Vertrag über den Verkauf eines Grundstücks des Betreuten geschlossen.
    Zu diesem Zeitpunkt hatte er jedoch noch nicht den entsprechenden Aufgabenkreis inne. Erst am 04.02. hat der Richter den Aufgabenkreis um die Vermögenssorge erweitert.

    Komme ich irgendwie um eine Nachgenehmigung durch den Betreuer herum? Ist da irgendjemandem etwas bekannt?

    Vielen Dank!

  • Wie Frog. Da hat quasi ein vollmachloser Vertreter gehandelt (und der Notar gepennt). In der Urkunde müßte ja wohl eine entsprechende Belehrung der Parteien zu finden sein...

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Als was hat der „Betreuer“ bei Vertragschluss gehandelt:

    - als Betreuer?
    - als Vertreter ohne Vertretungsmacht?
    - als Bevollmächtigter?

    Hatte schon mal als „als noch zu bestellender Betreuer“.

    Und wegen Vertretungsausschluss könnte er nicht bestellt werden.

    Da haben auch alle gepennt.

  • Oft muss das "böse" Grundbuchamt den Dreck zusammenkehren, den andere unter fehlerhafter Beurteilung der Rechtslage hinterlassen haben.

    Natürlich führt hier an der Nachgenehmigung kein Weg vorbei, wobei sich die Nachgenehmigung auf das eigene vertretungslose Handeln bezieht. Und diese Nachgenehmigung ist dann auch der Gegenstand der betreuungsgerichtlichen Genehmigung, nicht dass gleich wieder der nächste Fehler begangen wird. Eine zum vertretungslosen Handeln bereits erteilte betreuungsgerichtliche Genehmigung ginge natürlich materiell ins Leere.

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