Hallo !
Mir liegt ein Vergütungsantrag für den Zeitraum 01.07.-30.09.2018 vor. Darin macht die Betreuerin die Stundensätze für eine im Heim lebende Betreute geltend, die mittellos ist. Der Antrag ist Anfang Oktober hier eingegangen. Zu diesem Zeitpunkt war die Betreute mittellos.
Im November 2018 hat die Betreute eine Rentennachzahlung über 15000 EUR erhalten.
Die Akte wurde mir erst im Dezember vorgelegt.
Kann ich jetzt noch die beantragte Vergütung aus der Staatskasse auszahlen, obwohl die Betreute eigentlich mittlerweile vermögend ist ?Der Folgeantrag wurde gegen das Vermögen gestellt.
Auf welchen Zeitpunkt muss ich hier abstellen ?