Ich soll eine Zwangssicherungshypothek auf Grundlage eines VB eiintragen.
Gläubigerin laut Titel ist Bestattungsinstitut ... (Nachname) GmbH, Sitz: ...
Ich wollte bei Eintragung auf das Handeslregister verweisen und hab deshalb im HR gesucht. Gefunden habe ich nur folgende Firma: ... (Vorname) ... (Nachname) Bestattungsinstitut Gesellschaft mbH. Die GmbH firmiert bereits seit Eintragung im HR so.
Bei der im HR eingetragenen Firma handelt es sich unzweifelhaft um die Gläubigerin. Ich bin nun geneigt, die Gläubigerin so wie tituliert ohne HR-Nummer einzutragen. Die Angabe der HR-Nummer ist ja auch nicht zwingend vorgeschrieben. Und ich kann ja nicht einfach von mir aus die Gläubigerbezeichnung ändern. Dann müsste man zumindest den VB analog § 319 ZPO berichtigen?
Und andererseits ist es auch das Problem der Gläubigerin, wenn sie nicht mal weiß wie sie richtig firmiert oder Firmenänderungen nciht zum HR anmeldet.
Was würdet ihr machen?