Mitgliedsbeiträge für eine politische Partei

  • Hi!

    Es geht um einen PKH-Antrag. Es werden Mitgliedsbeiträge für eine politisch aktive Partei als besondere Belastung geltend gemacht. Ich weiß jetzt gar nicht, ob ich diese bei der Berechnung anerkennen soll oder nicht. Muss ich das wie Gewerkschaftsbeiträge sehen? Die werden ja anerkannt.

    Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus für die Antworten!

  • Gewerkschaftsbeiträge haben einen direkten Bezug zur Erwerbstätigkeit, die Gewerkschaft ist Interessenvertretung, vertritt u.U. vor den Arbeitsgerichten. Das ist bei politischen Parteien nicht der Fall, die gehören zum Privatvergnügen.

    Es macht mir nichts aus, ein Vorurteil aufzugeben. Ich habe noch genügend andere.
    Fraue machet au Fähler, abber firs richtige Kaos braucha mer scho no d'Menner..

  • Die Überlegung hatte ich auch schon und kam zum gleichen Ergebnis. Nur ein kleiner Zweifel blieb: Ist es in einer Demokratie nicht ausdrücklich gewünscht, dass sich Menschen politisch engagieren? Aber das zählt wohl wirklich zum Bereich "Freizeit". Danke für die Antwort!

  • Es ist zB auch gewünscht, dass jeder Sport treibt, dennoch ist der Monatsbeitrag im Fitnessstudio keine anzuerkennende besondere Belastung.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

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