Wer sein Studium im öffentlichen Dienst (Bund/Land/Kommune) abbricht muss mit der Rückforderung von Teilen der Anwärterbezüge rechnen, weil ihm diese unter Auflagen gewährt wurden.
Ein Rückzahlung ist aber nicht in jedem Fall möglich , es gibt Ausnahmen.
Wer Fragen hat kann sich gerne melden.
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