Käufer am Verfahren auf Erteilung der fam. Genehmigung beteiligt?

  • Guten Morgen zusammen,

    das Verfahren für die Erteilung einer familiengerichtlichen Genehmigung für den Verkauf eines Grundstückes läuft derzeit. Ich hatte eine Zwischenverfügung erstellt, da noch ein Gutachten hinsichtlich des Kaufpreises erforderlich ist.
    Nun fragen die Käufer an, wie weit das Verfahren ist und wie lange dieses ggf. noch andauert.

    Nun meine Frage: Die Käufer sind doch eigentlich in keinster Weise an dem Verfahren beteiligt oder?
    Ich kann nun doch einfach mitteilen, dass diese nicht beteiligt sind und deshalb keine Auskunft erfolgen kann?

  • Die Käufer sind nicht beteiligt und haben daher keine gute Position, insbesondere dann nicht, wenn die erforderlichen Belehrungen im Vertrag enthalten sind. Sie stehen bei einer Verweigerung der Genehmigung rechtlos da und können nicht einmal gegen den Verkauf zu einem höheren Kaufpreis an später "aufgetauchte" Interessenten etwas unternehmen.

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