Guten Morgen zusammen,
das Verfahren für die Erteilung einer familiengerichtlichen Genehmigung für den Verkauf eines Grundstückes läuft derzeit. Ich hatte eine Zwischenverfügung erstellt, da noch ein Gutachten hinsichtlich des Kaufpreises erforderlich ist.
Nun fragen die Käufer an, wie weit das Verfahren ist und wie lange dieses ggf. noch andauert.
Nun meine Frage: Die Käufer sind doch eigentlich in keinster Weise an dem Verfahren beteiligt oder?
Ich kann nun doch einfach mitteilen, dass diese nicht beteiligt sind und deshalb keine Auskunft erfolgen kann?